Aktienarten
Im Wertpapierjargon gibt es viele verschiedene Titulierungen für Wertpapieren – so kann man unter anderem von folgenden Arten sprechen:
Die Inhaberaktien ist eine Aktienart, die formlos durch Einigung und Übergabe und / oder Depot-Umbuchung übertragen wird. Die Namensaktie kann im Wesentlichen wie eine Inhaberaktie gehandelt werden, und doch ist diese auf den Namen des Aktionärs ausgeschrieben. Das bedeutet, bei einer Übertragung muss der Name und Unterschrift der zu übernehmenden Person erfolgen, denn der Aktionärsname muss im Falle der Namensaktie im Aktienregister der Gesellschaft vermerkt werden. Entsprechend muss bei einer Übertragung dieser Name gemäß dem neuen Aktionär gegen Unterschrift geändert werden.
Bei einer vinkulierten Namensaktie muss gemäß AktG schließlich die Gesellschaft zustimmen, bevor diese übertragen werden kann. Denn der Name vinkuliert steht für „gebunden“ – gebunden an die Gesellschaft mit Namensgebung.
Eine Stammaktie verleiht dem Aktionär Rechte im Sinne des Aktiengesetzes. Diese Aktienform ist am meisten verbreitet. Die Stammaktie erlaubt dem Aktionär sein Recht auf Zahlung einer Dividende, die Redefreiheit und Stimmrecht auf der Aktionärshauptversammlung, Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, Auskunftsrecht und das Recht auf Anteile am Liquidationserlös.
Vorzugsaktien sind Aktien die gegenüber ihrem Gegensatz, der Stammaktie, bevorzugt behandelt werden – dies gilt sowohl im Falle der Gewinnausschüttung (Dividende) als auch bei der Liquidation einer Unternehmung (wodurch diese einen höheren Restwert behalten). Vorzugsaktien (meist abgekürzt als Vz) können in Stammaktien umgewandelt werden – dies bedarf der Zustimmung auf der Aktionärshauptversammlung.